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Gespeichert von Markus Posti am/um Do, 21.12.2017, 15:26

Dieser Anhang (Anhang III) gilt als vertraglicher Bestandteil für Kunden, welche medINDEX bei amétiq beziehen.

  1. Dieser Anhang regelt die Bestimmungen zum Produkt medINDEX der Firma e-mediat AG über den Bezug von medINDEX-Daten vom Lizenzgeber.
     
  2. Der Lizenzgeber erbringt dem Benutzer die von diesem im Bestellformular ausgewählten Datendienstleistungen via Datenfernübertragung gegen die jeweils vereinbarte jährliche Vergütung. Die Datendienstleistungen werden direkt durch e-mediat erbracht.
     
  3. Die Daten werden periodisch entsprechend dem Informationsstand zum Mutationsstichtag aktualisiert und dem Benutzer in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt durch Bereitstellung der Daten auf einem Server, von wo der Benutzer die Daten herunterladen kann.
     
  4. Bei technischen Mängeln der Datenübermittlung hat der Benutzer Anspruch auf mängelfreie Wiederholung der Datenübermittlung. Inhaltliche Fehler und Lücken der Daten sind vom Benutzer raschmöglichst dem Lizenzgeber zu melden und werden bei einer der nächsten Aktualisierung der Datendienstleistungen (vgl. oben Ziff.3) bereinigt. Weitergehende Garantien und Gewährleistungsrechte bestehen nicht und werden hiermit ausgeschlossen. Der Lizenzgeber haftet für von ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung schuldhaft verursachte Schäden, vorbehältlich weitergehender gesetzlich zwingender Haftung, bis maximal zum Wert der vom Benutzer im Jahr des Eintritts des Schadensereignisses geschuldeten Vergütung für die Datendienstleistungen.
     
  5. Sämtliche Rechte an den Datendienstleistungen, insbesondere das Urheberrecht, gehören ausschliesslich e-mediat ag und der Benutzer hat für die Dauer dieser Vereinbarung nur die nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Befugnis zur Nutzung der Datendienstleistungen für die eigenen geschäftlichen Zwecke. Die Nutzung der Datendienstleistungen für Angebote im Internet (Online-Shop etc.) sind dem Benutzer nur nach vorgängiger schriftlicher Vereinbarung mit e-mediat ag und gegen zusätzliche Vergütung gestattet. Es ist dem Benutzer untersagt, die Daten zu kopieren (ausgenommen die Erstellung der benötigten Arbeitskopien für seine Arbeitsplätze an jeweils einem Standort sowie eine Sicherheitskopie) oder zu verändern, Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen oder diesen Einsicht in die Daten zu gewähren. Nach Beendigung der Vereinbarung hat der Benutzer die Daten sowie sämtliche vollständigen oder teilweisen Kopien davon, unwiederbringlich zu löschen und die Löschung dem Lizenzgeber unaufgefordert umgehend schriftlich zu bestätigen. Ausgenommen ist die Aufbewahrung einer Archivkopie der Daten, welche ausschliesslich zu Archiv- und Revisionszwecken genutzt werden darf.
     
  6. Diese Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann diesen Vertrag jeweils auf Ende des nächsten Quartals durch schriftliche Mitteilung kündigen. Allfällige Preisänderungen ebenfalls mit Wirkung zu den genannten Kündigungsterminen werden vom Lizenzgeber mindestens 3 Monate im Voraus angekündigt. Der Benutzer hat dann das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Preisankündigung durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung ab dem Inkrafttreten der neuen Preise ausserordentlich zu kündigen, andernfalls die neuen Preise als vom Benutzer genehmigt gelten.
     
  7. Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers.

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