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Roel de Haan   |  08.08.2023  |  0 Kommentare

Ab 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz, dessen Änderungen für alle Praxen relevant sind. Damit die Einhaltung durch Kunden bestmöglich unterstützt wird, ist amétiq siMed mit neuen Funktionalitäten ergänzt worden. Die Änderungen werden mit dem August 2023 Release ausgerollt und stehen damit bei allen Kunden für die Erfüllung des neuen Gesetzes zur Verfügung. Kunden mit dem Collaboration Package profitieren von zusätzlichen Unterstützungsfunktionen, mit denen die gesetzlichen Anforderungen besonders effizient erfüllt werden.

 

Bisherige Grundlagen zum Thema

  • Präsentation «Am Puls der amétiq» #10 vom Juni 2023 (siehe Seiten 9-11 im PDF)
  • FAQ von amétiq zum neuen Datenschutzgesetz per 1.9.2023

 

Ergänzung Patienten-Stammblatt (für alle Kunden)

Gemäss dem neuen Datenschutzgesetz ist die schriftliche Einwilligung durch Patienten für die Bearbeitung ihrer Personendaten durch die Praxis zwingend. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Hinweise im FAQ und die Informationen der FMH.

Zur Unterscheidung, welche Patienten der neuen Einwilligungserklärung zugestimmt haben, wird im Stammblatt in amétiq siMed die Zeile «Einwilligung DSG» eingeführt.

Wird dort die Checkbox aktiviert, erscheint ein Zeitstempel mit Kürzel des Benutzers (analog dem «Signieren»). Wenn das Feld noch leer ist, also die Einwilligung noch nicht vorliegt, dann wird es mit roter Farbe hervorgehoben.

Gleich nebenan ist ein Kommentarfeld platziert, womit optional ein kurzer Hinweis auf Besonderheiten betreffend der Einwilligung des Patienten vermerkt werden kann (z.B. falls ein Patient einem gewissen Teil der Standardeinwilligung widersprochen hätte oder etwas Abweichendes vereinbart wurde). Dieses Kommentarfeld kann leergelassen werden, sofern Sie hier nur Abweichungen gegenüber der Standard-Einwilligung notieren würden.

Und schliesslich wird über den Button für die «History» der Verlauf aller Änderungen aufgerufen.

Die Checkbox beim Feld «Einwilligung DSG» wird auf zwei Arten aktiviert:

  1. Automatisch, wenn der Patient die Einwilligung über das eCheck-In Standard-Formular mit dem neuen Einwilligungstext erteilt hat («Anmeldeformular» für Patienten, vorausgesetzt Kunden nutzen das amétiq Collaboration Package), und das Formular durch einen berechtigten Benutzer «akzeptiert» und damit importiert wurde
  2. Manuell durch den Benutzer (z.B. basierend auf einer anderen Einwilligungserklärung als standardmässig mit dem eCheck-In abgedeckt wird)

 

Ansicht des Stammblatts ohne Einwilligung:

Stammblatt ohne Einwilligung DSG

Ansicht des Stammblatts mit Einwilligung und manuell eingefügtem Kommentar:

Stammblatt mit Einwilligung DSG

Ansicht der History bei der Zeile «Einwilligung DSG»

Stammblatt History Einwilligung DSG

 

Neue Platzhalter für Vorlagen

PAT.CONSENT = Checkbox bei Zeile Einwilligung DSG
PAT.CONSENTBEM = Bemerkungsfeld bei Zeile Einwilligung DSG

 

eCheck-In mit neuem Einwilligungstext (für Kunden mit Collaboration Package)

Das bestehende Standardformular erhält einen neuen Text für die Patienteneinwilligung. Dieser ist deutlich länger als der Text bis anhin. Der beträchtliche Umfang ist aber Voraussetzung, um dem neuen Datenschutzgesetz gerecht zu werden und um gleichzeitig möglichst sicherzustellen, dass von jedem Patienten eine «einmalige» Einwilligung genügt. Und zudem, dass unter Einbezug aller involvierten Akteure, diese Einwilligung auch «global» alle potenziellen Bearbeitungszwecke durch die Praxis abdeckt.

Aufgrund der ausgeweiteten Formulierung im Einwilligungstext werden zwei bisherige Felder im Formular gestrichen, denn die Einwilligung für die Übermittlung von Rechnungen via Tiers Payant und die Rechnungskopien auf elektronischem Weg werden direkt im Einwilligungstext von Patienten eingeholt. Dafür gibt es neu ein einziges Feld durch den Patienten zur Einwilligung mit Ja/Nein zu beantworten.

Wurde das unterzeichnete Formular vom Patienten eingereicht und durch einen berechtigten Benutzer im amétiq siMed importiert, dann wird das Vorhandensein der Einwilligung (respektive auch eine im Formular ausgewiesene Ablehnung) im Patienten-Stammblatt beim Feld «Einwilligung DSG» angezeigt.

Falls Sie individuelle Formulare für den eCheck-In im Einsatz haben oder dies wünschen, dann können Sie Anpassungen durch den Kundendienst umsetzen lassen.